iSFP
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes im Rahmen einer geförderten Energieberatung in Regensburg und Umgebung
Sie können bei mir eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude nach BAFA-Richtlinie erhalten.
Durch die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) erhalten Sie z.B. für eine Energieberatung für Ihr Einfamilienhaus bis zu 650 € Förderung vom Staat.
Ziel dieser Energieberatung ist es, Ihnen aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Immobilie in eine energieeffiziente Immobilie entsprechend dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz verwandeln können.
Eine geförderte Energieberatung mit iSFP beinhaltet das folgende Paket:
- Telefonische Vorabstimmung, Angebotserstellung und Beantragung der Förderung bei der BAFA
- Vor-Ort-Termin in Ihrer Immobilie zur Datenaufnahme
- Berechnung und Bewertung des Ist-Zustandes ihrer Immobilie inklusive Anlagentechnik
- Individuelle Erstellung eines Sanierungskonzeptes inklusive erster Kosteneinschätzung und Fördermöglichkeiten für Ihre Immobilie
- Erstellung des iSFP
- Präsentation und Erläuterung des iSFP
Warum ein iSFP?
- Der iSFP zeigt Ihnen genau den energetischen Zustand Ihrer Immobilie
- Der iSFP zeigt Ihnen, durch welche Maßnahmen Sie Energie sparen können
- Der iSFP hilft Ihnen, die Sanierung Ihres Hauses Schritt für Schritt zu planen
- Der iSFP beinhaltet eine erste Konsteneinschätzung für mögliche Sanierungsmaßnahmen
Kosten für einen iSFP
Die Energieberatung mit Erstellung des iSFP wird durch die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert.
Bitte beachten Sie, dass das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) am 5.8.2024 die Förderbedingungen geändert hat. Für Anträge, die ab dem 7.8.2024 gestellt werden, gelten nun die folgenden Förderbedingungen und Preise:
Die Beratung für Ein- und Zweifamilienhäuser biete ich ab 1625 € an, davon sind 650 € förderfähiges Beratungshonorar.
Eine Beratung für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten biete ich ab 2150 € an, davon sind 850 € förderfähig.
Wichtig zu wissen:
Es besteht keine Pflicht, die empfohlenen Maßnahmen tatsächlich oder in der im iSFP genannten Reihenfolge umzusetzen. Welche Sanierungsmaßnahme wann und wie umgesetzt wird, kann jeder Immobilienbesitzer frei entscheiden.
Wenn Sie innerhalb von 15 Jahren nach iSFP-Erstellung dort empfohlene energetische Sanierungsmaßnahmen angehen, erhalten Sie nach momentanem Stand zusätzlich 5 Prozent iSFP-Bonus bei der Umsetzung von einigen Einzelmaßnahmen. Der Bonus inkl. der weiteren Förderungen muss nur vor Beauftragung der Bauarbeiten beantragt werden.
Sie sind interessiert? Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie mich bitte über das Kontaktformular!